Die Gesundheit und Sicherheit aller Besucher:innen, Künstler:innen und Mitarbeiter:innen liegen uns am Herzen und wir behalten die pandemische Lage stets im Auge. Die genaue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie der Stadt Stuttgart können sich je nach aktueller Inzidenz bis zum tatsächlichen Stattfinden unserer Veranstaltungen noch ändern, wir versuchen jedoch diese Seite so aktuell wie möglich zu halten.
Grundsätzlich gilt: Solltet ihr euch krank fühlen oder Symptome haben, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen können, bitten wir euch, Zuhause zu bleiben und ggfs. einen Arzt bzw. eine Ärztin zu kontaktieren. Nehmt bitte in diesem Fall per E-Mail vor der Veranstaltung Kontakt mit uns auf, damit wir mögliche Ansprüche auf eine Rückerstattung des Kaufpreises bei zahlungspflichtigen Events und Weiterbildungsangeboten prüfen können. Zur Prüfung wird in einem solchen Fall ein ärztliches Attest benötigt.

In Baden-Württemberg gilt aktuell das Stufensystem: Die Basis-, Warn- und Alarmstufe orientieren sich an der Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und an der Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB). Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.

Folgende Maßnahmen müsst ihr vor Ort beachten:

1. Bitte beachtet die AHA+A+L-Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Maske tragen (FFP2 oder medizinische Maske) App nutzen und Lüften.
Bei Veranstaltungen mit 3G-Regel (nur in der Basisstufe möglich): Das Vorzeigen eines Impf- oder Genesenen-Nachweises oder eines negativen PCR-Testergebnisses (Gültigkeit max. 48 Stunden). Masken müssen in der Warteschlange, beim Betreten des Veranstaltungsortes bzw. auf dem Weg zur Toilette oder zur Bar permanent getragen werden – am eigenen Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Ärztliche Atteste, die von der Maskenpflicht entbinden, können wir aufgrund unserer fehlenden Möglichkeiten, diese zu verifizieren, nicht akzeptieren.
Bei Veranstaltungen mit 2G-Regel: Beim Einlass ist das Vorzeigen eines Impf- oder Genesenen-Nachweises Pflicht. Das Tragen von Masken ist nicht erforderlich. Auch wenn die Abstandregeln durch eine 2G-Regelung gelockert sind, bitten wir euch, aufeinander Rücksicht zu nehmen und auf Menschenansammlungen zu verzichten.

2. Check-In via Corona-Warn-App der Bundesregierung oder luca App
Der Check-In via Corona-Warn-App der Bundesregierung oder luca App ist verpflichtend. Wenn ihr keine mobilen Geräte für den digitalen Check-In zur Verfügung habt, haben wir Anmeldeformulare in Papierform parat.

3. Alle Mitwirkenden (Künstler:innen & Mitarbeiter:innen) befolgen die vorangegangenen Punkte ebenso verpflichtend wie alle Besucher:innen.

4. Wir behalten uns vor, bei offensichtlichen Krankheitssymptomen der betreffenden Person keinen Einlass zu gewähren sowie bei wiederholter Missachtung dieser Hygieneregeln bei Gültigkeit der 3G-Regel Personen auch noch während der Veranstaltung des Veranstaltungsortes zu verweisen.