Jetzt für neue Runde bewerben
Ab sofort ist die neue Ausschreibungsrunde für Kunst trotz Abstand online! Schwerpunkt sind diesmal analoge Formate (z.B. Open Air-Veranstaltungen), grundsätzlich können aber auch künstlerische Formate, die ausschließlich digital umgesetzt werden, eine Förderung erhalten. Zudem sind coronabedingte Material-und Sachkosten für Hygienemaßnahmen, das Testen der Mitwirkenden und des Publikums oder die Anmietung externer Räumlichkeiten zuwendungsfähig.
Folgendes müsst ihr zur Antragsberechtigung wissen:
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Weiterhin muss der bzw. die Antragsteller:in rechtlich eigenständig und vor dem 1. Januar 2019 gegründet worden sein oder in öffentlicher Trägerschaft liegen. Beachtet bitte auch, dass pro Antragsteller:in nur ein Antrag eingereicht werden kann.
Antragsteller:innen, die bereits mehr als einmal im Impulsprogramm Kunst trotz Abstand gefördert wurden, sind nicht antragsberechtigt. Ebenso ist eine gleichzeitige Durchführung von zwei Projekten im Impulsprogramm Kunst trotz Abstand nicht möglich. Ein Antrag kann daher nur für ein Projekt gestellt werden, dass nach Abschluss des bereits geförderten Projektes beginnt.
Eine Antragstellung ist bis zum 18. April 2021 möglich und erfolgt über dieses Online-Formular.
Um mögliche Fragen zum Impulsprogramm beantworten zu können, bietet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für alle Antragsteller:innen eine Förderberatung per Webex an – kostenfrei und ohne Anmeldung!
Termine sowie die Einwahldaten findet ihr hier.