Infrastrukturförderung der Initiative Musik
Mit ihrer Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Bewerbungsfrist für die neue Runde ist der 26. Februar 2024.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Antragsstellende sollten über spezifische Tätigkeitserfahrungen verfügen und möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft planen bzw. bereits vollzogen haben. Dies schließt regionale Popfördereinrichtungen und Verbände der Musikwirtschaft in Deutschland mit ein.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.
Wo kann ich mich bewerben?
Zu weiteren Infos und zum Bewerbungstool geht es hier entlang.
In einer Doku sind alle Förderungen seit 2020 auf einen Blick ersichtlich. Für die Antragstellung empfehlen wir euch außerdem die Schritt-für-Schritt-Anleitung durch das Antragstool.