25. März 2020

Corona-Soforthilfe für Kulturbetriebe

Ab heute könnt ihr Hilfen beim Land Baden-Württemberg beantragen, die von der L-Bank ausgezahlt werden. Bitte beachtet: Hier handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der bis zu drei Monate gewährt werden kann. Direkt zur Antragsseite geht es hier.
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Hier ein kurzer Überblick der Staffelung, bei der es sich um Höchstbeträge handelt. Ihr werdet an euren Ausfällen, Umsatzeinbrüchen und exakten Liquiditätsengpässen gemessen.

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.
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Was benötigt ihr, um die Förderung zu beantragen?

  • Angaben zum Unternehmen (Sitz, Größe)
  • Angaben zu dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie eingetretenen Liquiditätsengpass oder Umsatzeinbruch
  • Nachträgliche Änderungen, die auf die Bewilligung oder die Höhe der Förderung Einfluss haben könnte
  • Angaben zu möglicherweise erhaltenen oder beantragten vergleichbaren staatlichen Hilfen sowie
  • Grundlagen der De-minimis-Verordnung (Eine gute Erklärung zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf dem Portal www.fuer-gruender.de)
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In den letzten Tagen sind einige weitere Nothilfefonds und Fördermöglichkeiten, sowie finanzielle Entlastungen durch den Bund entstanden. Alle Informationen findet ihr gesammelt hier und auf unserer Homepage.

Bei Fragen und Anregungen zögert nicht und kontaktiert uns unter pop-info@region-stuttgart.de.

Amelie Köppl
Author: Amelie Köppl