Alles an Förderung – auch auf bundesweiter Ebene! Natürlich aktualisieren wir diese Seite laufend, damit ihr auf dem aktuellen Stand seid! Bitte beachtet vor einem Antrag von unseren aktuellen Förderangeboten, dass sie mit unserem Code of Conduct vereinbar sind.

Folgende Förderangebote gibt es aktuell:

POP-CONNECT! (regional)
SUPPORT YOUR LOCAL ARTISTS (regional)
INITIATIVE MUSIK (bundesweit)
KEIN KUNSTSTÜCK – DIVERSITÄT IM KULTURBETRIEB FÖRDERN (neu – bundesweit)
KULTURFONDS ENERGIE (neu – bundesweit)
MUSIKFONDS (bundesweit)
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST (landesweit)
STADT STUTTGART (Stadtgebiet)

POP-CONNECT!

POP-CONNECT! unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer Aktivitäten außerhalb der Region Stuttgart. Unterstützt werden nationale Reisen, die Teil einer Export- oder Selbstvermarktungsstrategie sind, z.B. der Besuch von nationalen Showcase-Festivals, Branchentreffen und Konferenzen in Zielbundesländern, in denen das Unternehmen oder der/die Einzelunternehmer*in bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist oder deren Besuch einen nachhaltige Erweiterung des Netzwerkes darstellt und neue Businesskontakte und damit eine Weiterentwicklung der eigenen Unternehmung verspricht. Eine Förderung durch POP-CONNECT ist nur einmalig möglich.
Nicht gefördert werden Begleitaktivitäten bei Touren von vertretenen Künstler*innen, die Wahrnehmung geschäftlicher Termine, die nicht im Rahmen der besuchten Veranstaltung stattfinden, oder die Teilnahme an Veranstaltungen als Speaker*in.

Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden können die Ausgaben von maximal einer Person pro Unternehmen oder einer Einzelunternehmer*in.
Die Unternehmen oder Einzelunternehmer*innen erhalten eine Unterstützung ihrer im Finanzierungsplan kalkulierten Bedarfe in Form einer Festbetragsfinanzierung als anteilige Kosten vorab. Die Ausgaben der im Finanzierungsplan kalkulierten Bedarfe muss spätestens 30 Tage nach ihre Reiseaktivität anhand eines Verwendungsnachweisen mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen werden
Die Höhe der bewilligten Fördersumme: Bis zu 500 Euro pro Person. Eigenmittel sind in gleicher Höhe wie der beantragte Förderbetrag aufzubringen und nachzuweisen.

Im Kostenplan können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben (gemäß Bundesreisekostengesetz -BRKG- und Auslandsreisekostenverordnung -ARVVwV-) aufgeführt werden. Darunter fallen z.B. Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit (oder alternativ Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW. Bei Teilnahme an kostenpflichtigen Showcase-Festivals und Branchentreffen können zusätzlich die Ausgaben für die Akkreditierung bezuschusst werden
Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit der Reise stehen, sowohl zeitlich als auch örtlich.

Antragsverfahren: Ein formloser Antrag mit Kostenplan mit der Begründung der Unternehmung und einem Kostenplan ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten (Betreffzeile: POP-CONNECT), das über die jeweilige Bewilligung entscheidet. Der Antrag ist mind. vier Wochen vor der jeweiligen Aktivität einzureichen. Unterstützung kann nur im Rahmen der bewilligten Budgetvorgaben gewährt werden. Bei Überschreitung des bewilligten Budgets durch eine hohe Antragsstellung zählt das Windhund Prinzip.

SUPPORT YOUR LOCAL ARTIST

SUPPORT YOUR LOCAL ARTIST unterstützt kleine und mittlere Veranstalter*innen bei ihren Aktivitäten und dient als Impuls regionale Musiker:innen als Support Act für nationale und internationale Booking in Betracht zu ziehen.

Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden Musiker*innen von Bands in der Popmusik mit maximal 100,- Euro pro Bandmitglied, insgesamt maximal 500,- Euro (alle bezuschussten Bands)
Voraussetzung ist, dass regionale Musiker:innen zusätzlich zu einem nationalen oder internationalen gebucht werden.
Für Veranstalter*innen, die die Unterstützung beantragen wollen, gelten die Richtlinien des Live Music Fonds Stuttgart.

Antragsverfahren: Ein formloser Antrag mit der Begründung ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten (Betreffzeile: SUPPORT YOUR LOCAL ARTIST), das über die jeweilige Bewilligung entscheidet. Der Antrag ist mind. vier Wochen vor der jeweiligen Aktivität einzureichen. Die Unterstützung– Genehmigung vorausgesetzt- wird nach dem jeweiligen Auftritt ausgezahlt. Unterstützung kann nur im Rahmen der bewilligten Budgetvorgaben gewährt werden. Bei Überschreitung des bewilligten Budgets durch eine hohe Antragsstellung zählt das Windhund Prinzip.

INITIATIVE MUSIK

Verschiedene Förderprogramme für Musiker:innen, Export oder auch Einrichtungen
Bewerbungen je nach Programm
Für Veranstalter:innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Das Programm unterstützt Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.
Link: www.initiative-musik.de/foerderprogramme

KULTURFONDS ENERGIE

Mit dem Kulturfonds Energie sollen die Mehrkosten zur Deckung der Energiekosten anteilige ausgeglichen werden. Der Fond nutzt dieselben Strukturen wie der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen während Corona und alle Einrichtungen welche dort bereits registriert waren, können sich mit denselben Anmeldedaten anmelden. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.
Bewerbung und Link: www.kulturfonds-energie.de

MUSIKFONDS

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 EUR nicht überschreiten, können an den Musikfonds Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 EUR gestellt werden.
Bewerbungen laufend möglich.
Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.
Link: www.musikfonds.de

MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST BW

Verschiedene Förderungen für verschiedene Kulturbereiche mit laufenden Antragsfristen.
Link: mwk.baden-wuerttemberg.de/de

STADT STUTTGART

Verschiedene Fördermöglichkeiten für die unterschiedlichsten Kultur- und Musikschaffenden mit Sitz in Stuttgart.
Link: www.stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten.php

Live Music Fonds Stuttgart
Der Live Music Fonds Stuttgart ein Förderfonds der Stadt Stuttgart für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Eingeführt wurde er Anfang 2020 und dass Pop-Büro Region Stuttgart mit der Betreuung und Abwicklung der Gelder betraut.
Bewerbungen ab Winter 2023/24 möglich.
Link: www.livemusicfonds-stuttgart.de

Bei Fragen, auf die ihr in unseren Beiträgen keine Antwort findet, wendet euch gerne an die pop-info@region-stuttgart.de.

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