‼️ Für die aktuelle Förderrunde „Mikropop“ sind mehr Anträge eingegangen, als Mittel zur Verfügung stehen. Die verfügbaren Fördermittel sind daher bereits vollständig verplant.
Sollte sich die Fördersituation ändern werden wir uns gegebenenfalls bei Euch melden.‼️

Worum geht’s?

Mit der Mikroförderung unterstützen wir schnell und unbürokratisch kleine Popmusik/-kultur-Vorhaben aus Stuttgart & Region – z.B. Single/EP-Produktionen, Videoclips/Live-Sessions, Studio-Sessions, Release-Rollouts, Konzerte mit regionalem Bandsupport, kleine Showcases und Touren (Export) außerhalb der Region Stuttgart sowie Veranstaltungen mit popkulturellem Charakter und popinfrastrukturelle Maßnahmen.

Die Förderung wird ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei gleicher Eignung der Anträge gilt das Windhundprinzip (first come, first served).

Die Mikroförderung wird durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH | Pop-Büro Region Stuttgart vergeben und vom RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg finanziert. Sie läuft bis 31.12.2025 und ist zugleich eine Testphase – Feedback und Anregungen sind willkommen.

Wer kann sich bewerben?

  • Die Mikroförderung ist eine niederschwellige Unterstützung von Vorhaben in der Popmusik und Popkultur (z.B. Bandauftritte, Tourförderung außerhalb der Region Stuttgart/Export, Musikaufnahmen, innovative Infrastrukturprojekte in der Popmusik/-kultur, Förderung regionaler Bands bei Konzerten). Bevorzugt werden Newcomer sowie semiprofessionelle Acts/Bands/Solokünstler*innen mit Wohn-/Schaffensmittelpunkt in der Region (bei Bands mind. 50 %).
  • Ausgeschlossen: Doppelförderungen (gleicher Zweck über andere Programme in Baden-Württemberg, insbesondere Perspektive Pop 2.0 sowie Pop-Büro-Programme wie Pop-Stipendien und Live-Music-Fonds); freizeitbasierte, nicht erwerbsorientierte Musikvorhaben ohne nachweisbare Professionalisierungsabsicht; Festivals sowie wiederkehrende Veranstaltungsreihen; künstlerische DJs

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 1.000,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Projekt pro Act/Jahr.
  • Die Mittel sind zweckgebunden und wirtschaftlich zu verwenden.

Was ist (nicht) förderfähig?

  • Förderfähig (Auswahl): Honorare, Studio/Mix/Master, Grafik/Foto/Video, PR/Marketing, Touring/Reisekosten (ÖPNV/Bahn), barrierearme Maßnahmen.
  • Nicht förderfähig: langlebige Anschaffungen/Equipment mit hohem Einzelpreis, private Ausgaben, Schulden/Rücklagen, bereits vollfinanzierte Maßnahmen.
  • Nachweise ( z.B. für Tourdaten) können jederzeit auf Nachfrage verlangt werden.

Förderkriterien Live-Musik-Veranstaltungen/Konzerte:

  1. Einzelanerkennung bei Reihen: Bei wiederkehrenden Formaten bzw. Veranstaltungsreihen kann innerhalb der Förderperiode nur eine (1) Veranstaltung geltend gemacht werden.
  2. Größenordnung & Regionalbezug: Das Konzert muss sich im Rahmen von maximal 500 Besucher*innen bewegen.
    Es muss mindestens eine regionale Band auftreten (Definition „regional“ gemäß Richtlinie).
  3. GEMA-Pflicht: Veranstaltungen müssen nach dem GEMA-Tarif U-K (Unterhaltungskonzerte) angemeldet sein bzw. werden. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
  4. Ausschluss „DJ-Only“ inkl. Headliner-Prinzip: Nicht förderfähig sind Veranstaltungen, die ausschließlich künstlerische DJ-Formate (DJ-Sets ohne Live-Elemente) präsentieren. Für die Förderfähigkeit gilt zudem das Headliner-Prinzip: Ein Live-Act (siehe Definition „Live-Act“) muss Headliner/Hauptact des Formats sein.
    Ist ein DJ der Headliner und kein Live-Act als Hauptact ausgewiesen, ist die Veranstaltung von der Förderung ausgeschlossen.
  5. Nicht antragsberechtigt sind Antragstellende, die im laufenden Kalenderjahr eine Förderung aus dem „Live Music Fonds“  erhalten haben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um dasselbe oder ein anderes Projekt handelt.

Folgende Nachweise können auf Nachfrage verlangt werden:

  • GEMA-Bestätigung, Spielplan/Running Order, Presseankündigungen, Programm-/Werbemittel oder Vertrags-/Buchungsbestätigungen, aus denen Headliner-Status, Regionalbezug und Kapazität hervorgehen.
  • Belegung derKapazität der Spielstätte (max. 500) und die regionale Einstufung der Band (z. B. Sitz, Eintragung, Impressum, Agentur/Management in der Region).
  • „Live-Act“ = Musikdarbietung mit Live-Performance-Element (z. B. Gesang, Instrumente, Live-Elektronik), die über ein reines DJ-Set hinausgeht.

Nach der Bewilligung

Kennzeichnung: „Mikroförderung durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH | Pop-Büro Region Stuttgart / RegioNet Popakademie Baden-Württemberg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst“.

Auszahlung: per Rechnungsstellung nach Genehmigung (Projekt muss begonnen haben oder kurz vor sicherem Beginn stehen).

Nach der Bewilligung:

  • Auszahlung: per Rechnungsstellung nach Genehmigung (Projekt muss begonnen haben oder kurz vor sicherem Beginn stehen).
  • Nach Projektende: Kurzbericht als Nachweis der Durchführung.
  • Kennzeichnung: „Mikroförderung durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH | Pop-Büro Region Stuttgart / RegioNet Popakademie Baden-Württemberg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst“.

Weitere Förderangebote auf regionaler, landesweiter und bundesweiter Ebene findet ihr hier: www.popbuero.de/foerderangebot.