Vorläufiger Antragsstopp

Da das Gesamtbudget durch die bereits eingegangenen Anträge voraussichtlich vollständig ausgeschöpft sein wird, müssen wir die Antragsphase vorerst stoppen, um alle vorliegenden Bewerbungen sorgfältig zu prüfen.


Sollte nach Abschluss der Prüfungen unerwartet wieder Budget frei werden, werden wir das Formular gegebenenfalls wieder öffnen. Vielen Dank für euer Verständnis und euer großes Interesse!

Worum geht’s?

Mit der Mikroförderung unterstützen wir schnell und unbürokratisch kleine Popmusik/-kultur-Vorhaben aus Stuttgart und der Region Stuttgart – z.B. Single/EP-Produktionen, Videoclips/Live-Sessions, Studio-Sessions, Release-Rollouts, Konzerte mit regionalem Bandsupport, kleine Showcases und Touren außerhalb der Region Stuttgart (Export) sowie Veranstaltungen mit popkulturellem Charakter und popinfrastrukturelle Maßnahmen.

Die Förderung wird ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei gleicher Eignung der Anträge gilt das Windhundprinzip. Das bedeutet die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt, bis das Budget aufgebraucht ist (first come, first served).

Die Mikroförderung wird durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH | Pop-Büro Region Stuttgart vergeben und vom RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg finanziert.

Wer kann sich bewerben?

  • Die Mikroförderung ist eine niederschwellige Unterstützung von Vorhaben in der Popmusik und Popkultur (z.B. Bandauftritte, Tourförderung außerhalb der Region Stuttgart/Export, Musikaufnahmen, innovative Infrastrukturprojekte in der Popmusik/-kultur, Förderung regionaler Bands bei Konzerten).
  • Es werden ausschließlich Newcomer sowie semiprofessionelle Acts/Bands/Solokünstler*innen unterstützt. Definition siehe Förderglossar: https://www.popbuero.de/angebot/foerderglossar/
  • Die Vorhaben müssen zwischen dem 15.6.2026 und dem 1.12.2026 durchgeführt werden.
  • Die Vorhaben dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Förderfähig sind Projekte, bei denen sowohl die Antragsteller*innen als auch die beteiligten Künstler*innen (bei Bands mindestens 50 % der Mitglieder) sowohl ihren Hauptwohnsitz als auch ihren Arbeitsmittelpunkt in Stuttgart oder der Region Stuttgart haben.
  • Ausgeschlossen: Doppelförderungen (gleicher Zweck über andere Programme in Baden-Württemberg, insbesondere Perspektive Pop 2.0 sowie Pop-Büro-Programme wie Pop-Stipendien und Live-Music-Fonds); freizeitbasierte, nicht erwerbsorientierte Musikvorhaben ohne nachweisbare Professionalisierungsabsicht; Festivals sowie wiederkehrende Veranstaltungsreihen; künstlerische DJs

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 1.000,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Projekt pro Act/Jahr.
  • Die Mittel sind zweckgebunden und wirtschaftlich zu verwenden.

Was ist (nicht) förderfähig?

  • Förderfähig (Auswahl): Honorare, Studio/Mix/Master, Grafik/Foto/Video, PR/Marketing, Touring/Reisekosten (ÖPNV/Bahn), barrierearme Maßnahmen.
  • Nicht förderfähig: langlebige Anschaffungen/Equipment mit hohem Einzelpreis, private Ausgaben, Schulden/Rücklagen, bereits vollfinanzierte Maßnahmen.
  • Antragsteller*innen, die im vorangegangenen Förderjahr bereits eine Förderung aus dem „Mikropop! – Mikroförderung“-Programm erhalten haben, sind für das unmittelbar darauf folgende Förderjahr nicht antragsberechtigt.
  • Nachweise ( z.B. für Tourdaten) können jederzeit auf Nachfrage verlangt werden.

Förderkriterien Live-Musik-Veranstaltungen/Konzerte:

  1. Einzelanerkennung bei Reihen: Bei wiederkehrenden Formaten bzw. Veranstaltungsreihen kann innerhalb der Förderperiode nur eine (1) Veranstaltung geltend gemacht werden.
  2. Größenordnung & Regionalbezug: Das Konzert muss sich im Rahmen von maximal 500 Besucher*innen bewegen. Es muss mindestens eine regionale Band auftreten, das bedeutet mit Wohn-/Schaffensmittelpunkt in der Region Stuttgart (bei Bands mindestens 50 %).
  3. GEMA-Pflicht: Veranstaltungen müssen nach dem GEMA-Tarif U-K (Unterhaltungskonzerte) angemeldet sein bzw. werden. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
  4. Ausschluss „DJ-Only“ inkl. Headliner-Prinzip: Nicht förderfähig sind Veranstaltungen, die ausschließlich künstlerische DJ-Formate (DJ-Sets ohne Live-Elemente) präsentieren. Für die Förderfähigkeit gilt zudem das Headliner-Prinzip: Ein Live-Act (siehe Definition „Live-Act (elektronische Musik)“) muss Headliner/Hauptact des Formats sein.
    Ist ein DJ der Headliner und kein Live-Act als Hauptact ausgewiesen, ist die Veranstaltung von der Förderung ausgeschlossen.
  5. Nicht antragsberechtigt sind Antragstellende, die planen für das laufende Kalenderjahr eine Förderung aus dem „Live Music Fonds“ zu beantragen. Diese Antragsteller*innen dürfen sich nicht für das entsprechende Jahr für den Live Music Fonds bewerben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um dasselbe oder ein anderes Projekt handelt. Eine Doppelförderung ist hier ausgeschlossen.

Folgende Nachweise können auf Nachfrage verlangt werden:

  • GEMA-Bestätigung, Spielplan/Running Order, Presseankündigungen, Programm-/Werbemittel oder Vertrags-/Buchungsbestätigungen, aus denen Headliner-Status, Regionalbezug und Kapazität hervorgehen.
  • Belegung der Kapazität der Spielstätte (max. 500) und die regionale Einstufung der Band (z. B. Sitz, Eintragung, Impressum, Agentur/Management in der Region).
  • Definition Live-Act (elektronische Musik): https://www.popbuero.de/angebot/foerderglossar/
  • Nachweis über den Erstwohnsitz in Stuttgart oder der Region Stuttgart von Antragsteller*in / bei Acts/Bands/Solokünstler*innen mit Wohn-/Schaffensmittelpunkt in der Region Stuttgart (bei Bands mindestens 50 %)

So bewirbst du dich

  1. Anträge können ausschließlich über unser digitales Förderportal eingereicht werden. Den Link dazu findet ihr dann auf dieser Seite.
  2. Frist/Modus: Die Förderrunde beginnt am 15.06.2026 um 10:00 Uhr und läuft, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind – spätestens jedoch bis zum 01.12.2026 um 18:00 Uhr (Windhundprinzip, first come, first served).
  3. Entscheidung: zügig nach Eingang; Bewilligung per E-Mail.

Nach der Bewilligung:

  • Auszahlung: per Rechnungsstellung nach Genehmigung (Projekt muss begonnen haben oder kurz vor sicherem Beginn stehen). Aus vergaberechtlichen Gründen erfolgt die Auszahlung der MikroPop-Förderung ausschließlich gegen Rechnungsstellung; eine steuerliche Beratung zu den Auswirkungen der Förderung darf durch das Popbüro nicht erfolgen. Wir empfehlen hierzu bei Bedarf die Rücksprache mit einer Steuerberatung.
  • Nach Projektende: Kurzbericht als Nachweis der Durchführung.
  • Kennzeichnung: „Mikroförderung durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH | Pop-Büro Region Stuttgart / RegioNet Popakademie Baden-Württemberg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst“.

Bei offenen Fragen, könnt ihr euch gerne per Mail an popsupport@region-stuttgart.de wenden.

Weitere Förderangebote auf regionaler, landesweiter und bundesweiter Ebene findet ihr hier: www.popbuero.de/foerderangebot.