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Hier findet ihr die wichtigsten Fragen und Antworten zum Pop-Stipendium.
Was sind Pop-Stipendien?
Mit unseren Pop-Stipendien sollen aus allen Genres der Popmusik anspruchsvolle und aufwändige Musikproduktionen, die zur Veröffentlichung (in analogen, digitalen oder auch Video-Formaten) gedacht sind, gefördert werden. Die Vergabe ist dabei sowohl an Einzelmusiker*innen, als auch an Bands möglich. Durch die Stipendien sollen vorwiegend noch nicht etablierte Musikschaffende gefördert werden. Die Stipendienvergabe für Projekte im Rahmen eines Studiums oder für unterrichtsbegleitende Projekte ist ausgeschlossen.
Wer kann sich für ein Pop-Stipendium bewerben?
- Antragsberechtigt sind Musiker*innen und Bands aus dem Bereich der Popmusik, die bei Antragsstellung und während des Förderzeitraums ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart oder der Region Stuttgart haben und deren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart oder der Region liegt. Zur Region Stuttgart zählen, neben des Stadtkreises Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg sowie der Rems-Murr-Kreis. Bei Bands muss der Hauptwohnsitz von mindestens zwei Dritteln der Bandmitglieder in Stuttgart oder der Region Stuttgart liegen.
- Gefördert werden können alle im Zusammenhang mit der Produktion entstehenden Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Mieten für Proberäume, Honorare für Musiker*innen oder Personalleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produktion anfallen (sofern sie im angemessenen Verhältnis zum Rest der Produktion stehen), die Herstellung des Tonträgers selbst sowie für Promotion und Marketing, darunter auch Release- Konzerte.
- Die Antragstellung kann nur durch die Musiker*innen selbst erfolgen, nicht durch Dritte, wie beispielsweise ein Label.
Wer entscheidet darüber, wer die Stipendien bekommt?
Eine berufene Jury entscheidet über die Vergabe. Die Jury setzt sich zusammen aus Julius Scheuermann (Kulturamt, Stadt Stuttgart), Weiny Fitui (Kunstverein Wagenhalle), Tim Kordik (Treibender Teppich Records), Sofia Zindler (Chimperator Live GmbH) und Paul Oszcipok (Musiker).
Wie kann ich mich für das Pop-Stipendium bewerben?
- Bewerbungen sind vom 17. November bis zum 15. Dezember 2025 um 20:00 Uhr ausschließlich über unser digitales Antragsportal einzureichen und bestehen aus
- Kurzbeschreibung
- Finanzierungsplan (alle geplanten Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Produktion)
- Beschreibung der Kommunikationsmaßnahmen, der Veröffentlichungs- und Vermarktungsstrategie sowie der Bedeutung der Veröffentlichung für den künstlerischen Werdegang
- Bio- und diskographische Angaben der beteiligten Musiker*innen bzw. der Band / des Ensembles
- Hörbeispiele (als Links, z. B. via Dropbox / WeTransfer – bitte sicherstellen, dass die Links bis zum Bewerbungsschluss verfügbar bleiben)
Alle Unterlagen müssen bis spätestens Montag den 15. Dezember 2025 um 20:00 Uhr über unser digitales Antragsportal eingereicht werden:
Was kann ich an Anschaffungen bezahlen?
Anschaffungen wie Software, Instrumente etc. können bis maximal 25% der Fördersumme gefördert werden, wenn sie unmittelbar für die Fertigstellung der Produktion benötigt werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Pro Stipendium beträgt die Fördersumme 5000,- Euro, pro lobende Erwähnung beträgt die
Fördersumme 2000,- Euro.
In welchem Zeitraum muss ich das Fördergeld ausgeben?
Die Produktionsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum (15. Januar bis 31. Oktober 2026)
stattfinden und zumindest wesentliche Teile der Produktion sollten im Förderjahr veröffentlicht
werden.
Können nur Projekte aus dem Genre Pop gefördert werden?
Nein. Wir haben einen erweiterten Begriff von Pop und sehen es nicht als enges Genre. Pop ist für uns eine Überkategorie. Von Hip-Hop, Post-Punk, elektronischer Musik, Indie etc. sind alle Genres willkommen.
Wie umfangreich und detailliert muss die Beschreibung des Projekts und der Vermarktungsstrategie sein?
Die einzelnen Schritte des Vorhabens müssen klar herauszulesen und nachvollziehbar sein. Beschreibe klar, wie die einzelnen Produktions- und folgenden Kommunikationsschritte aussehen. Es gibt eine Zeichenbegrenzung: Projektbeschreibung: 2.000 Zeichen; Kommunikationsmaßnahmen, Veröffentlichungs- und Vermarktungsstrategie und Bedeutung der Veröffentlichung für den künstlerischen Werdegang: Jeweils 1.000 Zeichen.
Folgende Fragen müsstet ihr in eurer Bewerbung beantworten können:
• Wann findet die Produktion statt?
• Wann wird die Produktion veröffentlicht?
• Auf welcher Plattform wird veröffentlicht (Spotify etc.)?
• Wann fängt die Kommunikationsstrategie an, was beinhaltet sie (je genauer desto besser)?
Wie soll der Finanzierungsplan aussehen?
Auch der Finanzierungsplan wird über unser digitales Antragsportal eingereicht. Dort findest du eine Vorlage.
Kann die Beschreibung des Vorhabens auch in Stichpunkten eingereicht werden?
Uns ist es lieber, wenn ihr einen Fließtext schreibt. So können wir besser erkennen und herauslesen, wie das genaue Vorhaben aussieht.
Ich habe Probleme mit dem digitalen Antragsportal. Was kann ich tun?
Wende dich bei Fragen oder Problemen an: popsupport@region-stuttgart.de.
Ich wohne nicht in Stuttgart, kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein, nur Personen, die bei Antragsstellung und während des Förderzeitraums einen festen Wohnsitz in der Region Stuttgart haben, können sich bewerben. Bei Bands muss der Hauptsitz von mindestens zwei Drittel der Bandmitglieder in der Region Stuttgart liegen.
Was gehört zur Region Stuttgart?
Einen Überblick über die 179 Kommunen und sechs Land- bzw. Stadtkreise, die zur Region Stuttgart zählen, findet ihr hier. Oder ihr googelt euren Wohnort kurz oder befragt Wikipedia.
Muss mein Projekt eine bestimmte Zielgruppe ansprechen?
Es kommt erst einmal nicht auf die Zielgruppe an. Wenn du meinst, dass dein Projekt geeignet sein könnte darfst du dich auf jeden Fall bewerben.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein, es können sich alle bewerben.
Kann ich durch das Pop-Stipendium gefördert werden, wenn ich parallel eine andere Förderung erhalte?
Das ist kein Problem. Es muss allerdings transparent im Kostenplan dargestellt werden.
Muss während des jeweiligen Förderjahrs auch die Veröffentlichung der Produktion stattfinden?
Nein, aber Teile der Veröffentlichung sollten noch im Förderjahr stattfinden. Wichtig ist, dass die Produktion im Förderzeitraum abgeschlossen ist und die Veröffentlichung Teil der im Antrag beschriebenen Kommunikationsmaßnahmen und der Veröffentlichungs- und Vermarktungsstrategie ist.
Wird ausschließlich Musik gefördert?
Nein, du kannst zum Beispiel auch eine Förderung für die Produktion eines Musikvideos beantragen.
Gibt es Tipps für die Bewerbung?
Die Fragen sollten alle beantwortet sein. Wichtig ist, dass ein stringenter Verlauf von Produktion über Kommunikation bis hin zur Veröffentlichung herauszulesen ist.


