Hier findet ihr die wichtigsten Fragen und Antworten zum Pop-Stipendium.
Was sind Pop-Stipendien?
Mit unseren Pop-Stipendien sollen aus allen Genres der Popmusik anspruchsvolle und aufwändige Musikproduktionen, die zur Veröffentlichung (in analogen, digitalen oder auch Video-Formaten) gedacht sind, gefördert werden. Die Vergabe ist dabei sowohl an Einzelmusiker*innen, als auch an Bands möglich. Durch die Stipendien sollen vorwiegend noch nicht etablierte Musikschaffende gefördert werden. Die Stipendienvergabe für Projekte im Rahmen eines Studiums oder für unterrichtsbegleitende Projekte ist ausgeschlossen.
Wer kann sich für ein Pop-Stipendium bewerben?
- Antragsberechtigt sind Musiker*innen und Bands aus dem Bereich der Popmusik, die ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart oder der Region Stuttgart haben und deren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart oder der Region liegt. Zur Region Stuttgart zählen, neben des Stadtkreises Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg sowie der Rems-Murr-Kreis.
- Gefördert werden können alle im Zusammenhang mit der Produktion entstehenden Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Mieten für Proberäume, Honorare für Musiker*innen oder Personalleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produktion anfallen (sofern sie im angemessenen Verhältnis zum Rest der Produktion stehen), die Herstellung des Tonträgers selbst sowie für Promotion und Marketing, darunter auch Release- Konzerte.
- Die Antragstellung kann nur durch die Musiker*innen selbst erfolgen, nicht durch Dritte, wie beispielsweise ein Label.
Wer entscheidet darüber, wer die Stipendien bekommt?
Eine berufene Jury entscheidet über die Vergabe.
Wie kann ich mich für das Pop-Stipendium bewerben?
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (verfügbar hier vom 14. Oktober bis 15. Dezember 2024)
- Detaillierte und konkrete Beschreibung des Vorhabens
- Kalkulation des Projektes (alle Ausgaben und Einnahmen, die in Zusammenhang mit der Produktion geplant sind)
- Konkrete Beschreibung der Kommunikationsmaßnahmen und der Veröffentlichungs- und Vermarktungsstrategie sowie eine Beschreibung der Bedeutung der Veröffentlichung für den künstlerischen Werdegang
- Bio- und diskographische Angaben der Musiker*innen bzw. der Band
- Hörbeispiele (als Links z.B. YouTube, Soundcloud, Spotify oder via Dropbox oder WeTransfer – bitte hier darauf achten, dass diese Links bis zum Bewerbungsschluss verfügbar bleiben)
Alle Unterlagen mussten in einem PDF zusammengefasst bis spätestens Sonntag, den 15. Dezember 2024 um 23:59 Uhr per E-Mail an pop-stipendium@region-stuttgart.de im Pop-Büro Region Stuttgart eingegangen sein. Das PDF darf eine Gesamtgröße von 5 MB nicht übersteigen und muss wie folgt benannt werden: Nachname_Projekttitel oder Nachname_Künstlername
Was kann ich an Anschaffungen bezahlen?
Anschaffungen wie Software, Instrumente etc. können bis maximal 25% der Fördersumme gefördert werden, wenn sie unmittelbar für die Fertigstellung der Produktion benötigt werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Pro Stipendium beträgt die Fördersumme 5000,- Euro, pro lobende Erwähnung beträgt die
Fördersumme 2000,- Euro.
In welchem Zeitraum muss ich das Fördergeld ausgeben?
Die Produktionsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum (15. Januar bis 31. Oktober 2025)
stattfinden und zumindest wesentliche Teile der Produktion sollten im Förderjahr veröffentlicht
werden.
Können nur Projekte aus dem Genre Pop gefördert werden?
Nein. Wir haben einen erweiterten Begriff von Pop und sehen es nicht als enges Genre. Pop ist für uns eine Überkategorie. Von Hip-Hop, Post-Punk, elektronischer Musik, Indie etc. sind alle Genres willkommen.
Wie umfangreich und detailliert muss die Beschreibung des Projekts und der Vermarktungsstrategie sein?
Je konkreter desto besser. Die einzelnen Schritte des Vorhabens müssen klar herauszulesen und nachvollziehbar sein. Beschreibe klar, wie die einzelnen Produktions- und folgenden Kommunikationsschritte aussehen.
Folgende Fragen müsstet ihr in eurer Bewerbung beantworten können:
• Wann findet die Produktion statt?
• Wann wird die Produktion veröffentlicht?
• Auf welcher Plattform wird veröffentlicht (Spotify etc.)?
• Wann fängt die Kommunikationsstrategie an, was beinhaltet sie (je genauer desto besser)?
Muss die Kalkulation des Projekts unbedingt in einer Excel-Datei festgehalten werden?
Die Kalkulation soll in tabellarischer Form eingesendet werden. Dabei ist es aber egal, ob es eine Excel-Tabelle oder eine im Word Dokument ist.
Kann die Beschreibung des Vorhabens auch in Stichpunkten eingereicht werden?
Uns ist es lieber, wenn ihr einen Fließtext schreibt. So können wir besser erkennen und herauslesen, wie das genaue Vorhaben aussieht.
Ich habe meine Bewerbung abgeschickt, aber die Mailadresse funktioniert nicht, was kann ich tun?
Bitte kontrolliere erst, ob die Mailadresse richtig eingegeben hast: pop-stipendium@region-stuttgart.de. Falls Probleme auftreten kannst du uns gerne unter pop-info@region-stuttgart.de kontaktieren.
Ich wohne nicht in Stuttgart, kann ich mich trotzdem bewerben?
Jede Person, die einen festen Wohnsitz in der Region Stuttgart hat kann sich bewerben. Bei Bands muss der Hauptsitz von mindestens zwei Drittel der Bandmitglieder in der Region Stuttgart liegen.
Was gehört zur Region Stuttgart?
Einen Überblick über die 179 Kommunen und sechs Land- bzw. Stadtkreise, die zur Region Stuttgart zählen, findet ihr hier. Oder ihr googelt euren Wohnort kurz oder befragt Wikipedia.
Muss mein Projekt eine bestimmte Zielgruppe ansprechen?
Es kommt erst einmal nicht auf die Zielgruppe an. Wenn du meinst, dass dein Projekt geeignet sein könnte darfst du dich auf jeden Fall bewerben.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein, es können sich alle bewerben.
Kann ich durch das Pop-Stipendium gefördert werden, wenn ich parallel eine andere Förderung erhalte?
Das ist kein Problem. Es muss allerdings transparent im Kostenplan dargestellt werden.
Muss während des jeweiligen Förderjahrs auch die Veröffentlichung der Produktion stattfinden?
Nein, aber Teile der Veröffentlichung sollten noch im Förderjahr stattfinden. Wichtig ist, dass die Produktion im Förderzeitraum abgeschlossen ist und die Veröffentlichung Teil der im Antrag beschriebenen Kommunikationsmaßnahmen und der Veröffentlichungs- und Vermarktungsstrategie ist.
Wird ausschließlich Musik gefördert?
Nein, du kannst zum Beispiel auch eine Förderung für die Produktion eines Musikvideos beantragen.
Gibt es Tipps für die Bewerbung?
Die Fragen sollten alle beantwortet sein. Wichtig ist, dass ein stringenter Verlauf von Produktion über Kommunikation bis hin zur Veröffentlichung herauszulesen ist.