9. Februar 2022

Neue Corona-Verordnung für den Kulturbereich

Ab heute treten Erleichterungen der Corona-Verordnungen im Veranstaltungs- und Kulturbereich in Kraft. Kontaktdaten der Besucher:innen von Veranstaltungen und Kultureinrichtungen wie z.B. Museen oder Bibliotheken müssen nicht mehr erfasst werden. Die neuen Personenhöchstzahlen sehen in der Alarmstufe I folgendermaßen aus:

  • in geschlossenen Räumen auf bis zu 2.000 (2 G-Option), bei Anwendung des 2 G+-Optionsmodells (Zutritt nur gegen Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests zusätzlich zum Impf- und Genesenennachweis) auf bis zu 4.000 Besucherinnen und Besucher.
  • im Freien: auf bis zu 5.000 (2 G-Option) Personen, bei Anwendung der 2 G+-Regel auf bis zu 10.000 Personen
  • in geschlossenen Räumen und auch im Freien bleibt die Auslastung unverändert auf 50% der räumlich zugelassenen Kapazität beschränkt

Bei den Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauer:innen müssen weiterhin feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. In Discos, Clubs, sowie bei clubähnlichen Veranstaltungen besteht weiterhin die Datenverarbeitungspflicht.

In Restaurants und Cafés u.ä. müssen die Kontaktdaten auch nicht mehr per Kontaktformular oder luca-App eingetragen werden und im Einzelhandel fallen jegliche G-Regeln komplett weg – zum Einkaufen reicht also vorerst eine FFP2-Maske.

Alle neuen Regelungen gibt’s hier aufgelistet.

Author: Prakti

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