Ihr braucht Support vom Pop-Büro Region Stuttgart? Willkommen! Natürlich aktualisieren wir diese Seite laufend, damit ihr auf dem aktuellen Stand seid. Bitte beachtet vor einem Antrag für unsere Unterstützungsangebote, dass sie mit unserem Code of Conduct vereinbar sind.

Das Pop-Büro selbst unterstützt euch mit diesen Angeboten:

POP-CONNECT! – Unterstützung bei nationalen Reisen
SUPPORT YOUR LOCAL ARTISTS – Unterstützung beim Booking regionaler Support-Acts
Poptour! – Nationale und internationale Unterstützung für Tourneen
Build your City – Unterstützung bei Infrastrukturprojekten

Außerdem wickeln wir die Pop-Stipendien sowie den Live Music Fonds Stuttgart ab.

Hier geht es zu externen Förderangeboten von Initiative Musik & Co.

POP-CONNECT!

POP-CONNECT! unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer Aktivitäten außerhalb der Region Stuttgart. Unterstützt werden nationale Reisen, die Teil einer Export- oder Selbstvermarktungsstrategie sind, z.B. der Besuch von nationalen Showcase-Festivals, Branchentreffen und Konferenzen in Zielbundesländern, in denen das Unternehmen oder der/die Einzelunternehmer*in bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist oder deren Besuch einen nachhaltige Erweiterung des Netzwerkes darstellt und neue Businesskontakte und damit eine Weiterentwicklung der eigenen Unternehmung verspricht. Eine Förderung durch POP-CONNECT ist nur einmalig möglich.
Nicht gefördert werden Begleitaktivitäten bei Touren von vertretenen Künstler*innen, die Wahrnehmung geschäftlicher Termine, die nicht im Rahmen der besuchten Veranstaltung stattfinden, oder die Teilnahme an Veranstaltungen als Speaker*in.

Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden können die Ausgaben von maximal einer Person pro Unternehmen oder einer Einzelunternehmer*in.
Die Unternehmen oder Einzelunternehmer*innen erhalten eine Unterstützung ihrer im Finanzierungsplan kalkulierten Bedarfe in Form einer Festbetragsfinanzierung als anteilige Kosten vorab. Die Ausgaben der im Finanzierungsplan kalkulierten Bedarfe muss spätestens 30 Tage nach ihre Reiseaktivität anhand eines Verwendungsnachweisen mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen werden
Die Höhe der bewilligten Fördersumme: Bis zu 500,00 Euro pro Person. Eigenmittel sind in gleicher Höhe wie der beantragte Förderbetrag aufzubringen und nachzuweisen.

Im Kostenplan können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben (gemäß Bundesreisekostengesetz -BRKG- und Auslandsreisekostenverordnung -ARVVwV-) aufgeführt werden. Darunter fallen z.B. Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit (oder alternativ Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW. Inlands- bzw. Kurzstreckenflüge werden nicht übernommen. Bei Teilnahme an kostenpflichtigen Showcase-Festivals und Branchentreffen können zusätzlich die Ausgaben für die Akkreditierung bezuschusst werden. Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit der Reise stehen, sowohl zeitlich als auch örtlich.

Antragsverfahren: Ein formloser Antrag mit Kostenplan mit der Begründung der Unternehmung und einem Kostenplan ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten (Betreffzeile: POP-CONNECT), das über die jeweilige Bewilligung entscheidet. Der Antrag ist mind. vier Wochen vor der jeweiligen Aktivität einzureichen. Unterstützung kann nur im Rahmen der bewilligten Budgetvorgaben gewährt werden. Bei Überschreitung des bewilligten Budgets durch eine hohe Antragsstellung zählt das Windhund Prinzip.

SUPPORT YOUR LOCAL ARTIST

SUPPORT YOUR LOCAL ARTIST unterstützt kleine und mittlere Veranstalter*innen bei ihren Aktivitäten und dient als Impuls regionale Musiker*innen als Support Act für nationale und internationale Booking in Betracht zu ziehen.

Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden Musiker*innen von Bands in der Popmusik mit maximal 100,- Euro pro Bandmitglied, insgesamt maximal 500,- Euro (alle bezuschussten Bands)
Voraussetzung ist, dass regionale Musiker*innen zusätzlich zu einem nationalen oder internationalen gebucht werden.
Für Veranstalter*innen, die die Unterstützung beantragen wollen, gelten die Richtlinien des Live Music Fonds Stuttgart.

Antragsverfahren: Ein formloser Antrag mit der Begründung ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten (Betreffzeile: SUPPORT YOUR LOCAL ARTIST), das über die jeweilige Bewilligung entscheidet. Der Antrag ist mind. vier Wochen vor der jeweiligen Aktivität einzureichen. Die Unterstützung– Genehmigung vorausgesetzt- wird nach dem jeweiligen Auftritt ausgezahlt. Unterstützung kann nur im Rahmen der bewilligten Budgetvorgaben gewährt werden. Bei Überschreitung des bewilligten Budgets durch eine hohe Antragsstellung zählt das Windhund Prinzip.

Poptour! – Nationale und internationale Unterstützung für Tourneen

Unter nationalen und internationalen Touren verstehen sich Tourneen oder Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder Auftritte außerhalb Baden-Württembergs mit mindestens 5 und maximal 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinanderliegen und eine sichtbare Einheit bilden.

Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Empfänger*innen für die Teilfinanzierung sind ausschließlich Künstler*innen oder Bands aus der Kategorie Pop, die ihren ersten Wohnsitz sowie ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in der Region Stuttgart haben. Einzelne Auftritte sind ausgeschlossen.
Es werden anteilige Produktionskosten bis zu einer Höhe von 900,00 EUR netto finanziert. Die Ausgaben müssen in ihrer Verwendung in dieser Höhe nachgewiesen werden. Teilfinanziert werden können folgende Ausgaben: Reise- und Unterkunftskosten, z.B. Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Spritkosten oder Miet- / Transportausgaben von Instrumenten und Equipment.

Antragsverfahren: Der Antrag ist formlos drei Monate vor Tourbeginn zu stellen und muss detaillierte Angaben zur antragstellenden Person / Band, zur Tour, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten enthalten. Ein Finanzierungsplan sowie eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band sind beizufügen.

Eine Teilfinanzierung ist nur einmalig möglich.

Bei Überschreitung des bewilligten Budgets durch eine hohe Anzahl von Anträgen gilt das Windhund-Prinzip.

Build your City – Unterstützung bei Infrastrukturprojekten

Mit der Unterstützung von Infrastrukturprojekten unterstützen wir Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popmusik und Popkultur in der Region Stuttgart.

Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit ersten Wohnsitz und Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in der Region Stuttgart, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Unterstützungsleistung bestimmungsgemäß nachzuweisen. Es werden anteilige Produktionskosten bis zu einer Höhe von 900,00 EUR netto finanziert.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt. Unterstützt werden Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen für:

  • Künstler*innenaufbau und -entwicklung schaffen, wie z.B. Mentoring und Workshops;
  • Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen.
  • Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit (Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität etc.) in der Popkultur.
  • Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in der Region Stuttgart fördern (sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell).

Nicht in diesem Programm unterstützt werden Projekte, die primär den Inhalt haben, künstlerische Darbietungen oder Künstler*innen anderweitig zu präsentieren (Konzerte, Festivals, Showcases, Artist-Talks etc.) oder die Baumaßnahmen, Renovierungen oder Investitionen in einzelne Institutionen zum Ziel haben oder die im Bereich der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen oder im nicht-professionellen Sektor liegen, oder die Produktentwicklungen privatwirtschaftlicher Einrichtungen oder Unternehmen befördern. Die zu unterstützenden Projekte dürfen in keiner Konkurrenz zu wirtschaftlichen Angeboten stehen und damit wettbewerbsverzerrend wirken.

Antragsverfahren: Der Antrag ist formlos drei Monate vor Projektbeginn zu stellen und muss detaillierte Angaben, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten enthalten. Ein Finanzierungsplan sowie eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band sind beizufügen.

Bei Überschreitung des bewilligten Budgets durch eine hohe Anzahl von Anträgen gilt das Windhund-Prinzip.

Bei Fragen, auf die ihr in unseren Beiträgen keine Antwort findet, wendet euch gerne an die pop-info@region-stuttgart.de.